Reitwege

Im nördlichen Bereich des Seenland-um-Flensburg finden Sie Reitwege unter anderem im Handwitter-Forst.

1. Der Reitrundweg – Stiftungsland Schäferhaus – Kennz.: HA – 1 (ca. 8,2 km)
Dieser Rundreitweg wurde in Zusammenarbeit mit der „Stiftung Naturschutz Schleswig – Holstein“ und dem Pächter des Stiftungslandes „Bunde Wischen eG“ durch die Gemeinden Harrislee und Handewitt neu angelegt, bzw. auf teilweise bereits benutzten Wegeführungen verbessert, umgestaltet und neu gekennzeichnet.
Neben der normalen Nutzung durch Reiter und Fußgänger auf den schon langjährig bekannten und nutzbaren Wegen im und um das Stiftungsland herum, schließt ein ganz neu gestaltetes Teilstück im nördlichen Bereich die Nutzung durch Fußgänger aus. Die Ausschilderung weist darauf hin.

Warum ist dieses Teilsrtück ausgenommen?
Einerseits wird auf diesem Teilstück für die Weidewirtschaft die entsprechende Ruhe gefordert und dadurch eingehalten, andererseits muß es auch ein Teilstück geben, auf dem sehr junge Erstreiter und noch unsichere, den Reitsport lernende Menschen jeden Alters, sich ungestört bewegen können.
Es wurde somit keine bisherige Nutzung eingeschränkt, sondern nur eine neu geschaffene Verbesserung gestaltet, und die Nutzung zum guten gegenseitigen Mit- und Nebeneinander in diesem Naturschutzgebiet insgesamt angepasst.

2. Der Rundreitweg um den Ortsteil Handewitt – Kennz.: HA – 2 (ca. 9 km)
Dieser Rundreitweg führt auf attraktiven, in der Natur überwiegend neu gestalteten Wegen, um den gesamten Ortsteil Handewitt herum. An vielen Stellen kann man in den Weg, zu Pferd oder fußläufig direkt, „vor der Haustür einsteigen“. Er ist komplett für die beiderseitige Nutzung – als Reitweg und Spazierweg – offen.
Der Weg ist in der gesamten Runde gut ausgeschildert.
Erschliessen Sie sich diesen Weg bitte selbst, insgesamt oder auf Teilstrecken.

3. Der Verbindungsweg – benannt und gekennzeichnet V – 1 (ca. 5,5 km)
Der Verbindungsweg V-1 stellt die Verbindung zwischen den Rundwegen HA – 1 und HA – 2 (oder umgekehrt) dar. Er ist an den Wegepfosten mit V – 1 bis V – 11, sowohl mit normalen Wegeschildern (nur Hufeisensymbole), als auch mit ergänzten Hinweisen, z. B. „zu HA – 1“ oder „zu HA – 2“, gekennzeichnet.
Auf den Schildern sind auch hier umseitig die Standortmarkierungen vorgenommen.
Als wichtigstes Teilstück verbindet er von Oberlangberg kommend auf der anderen Autobahnseite Handewitt-Berg (bzw. umgekehrt) durch die Wegeführung im Tunnel unter der A 7 an der still gelegten Bahnstrecke. Das führt zur wesentlichen Änderung und Verbesserung, dass nicht mehr an der viel befahrenen Osterstrasse entlang geritten werden muss und soll, weder auf dem (verbotenerweise) Geh- und Radweg, noch auf der Straße! Bislang zuweilen schwierige Begegnungen werden dadurch auch dem Radfahrer auf diesem Radweg erspart.
Erschließen Sie sich diesen Weg als Reiter und / oder Fußgänger zwischen den Naherholungsräumen Stiftungsland und dem Ortsteil Handewitt, jeweils über die Straße in Oberlangberg.

4. Der Verbindungsweg – benannt und gekennzeichnet V – 2 (ca. 1 km)
Der Verbindungsweg V – 2 führt vom ehemaligen Bahnübergang „Alter Kirchenweg“, rechtsseitig in Richtung B 199 betrachtet, angrenzend hinter der Bebauung längs der Straße auf den Koppeln über den ehemaligen Hof Asmussen und dessen Hofzufahrt zum „Alter Kirchenweg“ zurück, und direkt von dort zur Unterführung unter die B 199 in Richtung Ellund und Gottrupel (bzw. umgekehrt).
Die Straße „Alter Kirchenweg“ wurde in diesem Sommer neu gestaltet. Auf der Straße fließt viel Zulieferverkehr, sowohl zu den Gewerbebetrieben an dieser Straße, als auch in den innerörtlichen Raum Handewitt, bzw. zur Schule und zu den Wikinghallen.
Da es auch hier verboten ist auf dem Geh- und Radweg zu reiten, aber auf der Straße aufgrund des Verkehrsaufkommen viel zu gefährlich wäre, wurde dieses Teilstück, dass ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Ortsteilen Ellund und Gottrupel als Zuritt zum großen Reitsportgelände nordöstlich der Wikinghallen darstellt, neu gestaltet.
Mit diesem Teilstück wird dem Reitsport ein Wegeteil zurück gegeben, der sich vor der Bebauung der Straße „Alter Kirchenweg“ mit Gewerbebetrieben längs des ehemaligen Geh- und Radweges dort am Knickrand auf einem Grünstreifen befand und angelegt war.